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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilienmakler Kaan Kaptan, Mittenwalderstraße 37, 82467 Garmisch-Partenkirchen Im gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Immobilienmakler Kaan Kaptan erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Immobilienmakler Kaan Kaptan mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Immobilienmakler Kaan Kaptan ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Immobilienmakler Kaan Kaptan auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von Immobilienmakler Kaan Kaptan / Mitwirkung des Kunden
(1) Immobilienmakler Kaan Kaptan erbringt dem Verkäufer oder Unternehmen gegenüber Käufer oder Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Immobilienbereich. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Immobilienmakler Kaan Kaptan dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Immobilienmakler Kaan Kaptan schuldet weder eine bestimmte Zeit am Verkauf noch eine bestimmte Qualität. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anfrager im Einzelfall auch falsche Angaben machen können.
(3) Der Kunde hat nach dem erfolgreichen Notartermin die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Immobilienmakler Kaan Kaptan zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Immobilienmakler Kaan Kaptan, bleibt der Vergütungsanspruch von Immobilienmakler Kaan Kaptan unberührt.
(4) In Bezug auf die von Immobilienmakler Kaan Kaptan zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Immobilienmakler Kaan Kaptan hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Immobilienmakler Kaan Kaptan ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Dienstleistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten / eigene Kontakte erbringen zu lassen.
(6) Immobilienmakler Kaan Kaptan ist nicht für die Rechtskonformität etwaiger Maßnahmen für den Kunden verantwortlich. Im Zweifel hat der Kunde vor Beginn einer Maßnahme einen Rechtsbeistand auf eigene Kosten zu konsultieren.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Immobilienmakler Kaan Kaptan und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Immobilienmakler Kaan Kaptan angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Immobilienmakler Kaan Kaptan erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Immobilienmakler Kaan Kaptan nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Immobilienmakler Kaan Kaptan stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Immobilienmakler Kaan Kaptan stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Immobilienmakler Kaan Kaptan zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit gegenüber der jeweils anderen Partei aufgekündigt werden, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund / Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist stets nachzuweisen.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Immobilienmakler Kaan Kaptan beginnen nicht, bevor der vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Immobilienmakler Kaan Kaptan vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Immobilienmakler Kaan Kaptan sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
§ 7 Erfüllung
(1) Immobilienmakler Kaan Kaptan wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Immobilienmakler Kaan Kaptan ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Immobilienmakler Kaan Kaptan gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Immobilienmakler Kaan Kaptan unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Immobilienmakler Kaan Kaptan überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Immobilienmakler Kaan Kaptan insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Immobilienmakler Kaan Kaptan erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Immobilienmakler Kaan Kaptan für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Immobilienmakler Kaan Kaptan nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(4) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Immobilienmakler Kaan Kaptan anderweitig eingeräumt.
§ 12 Haftung
(1) Immobilienmakler Kaan Kaptan haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Immobilienmakler Kaan Kaptan nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Immobilienmakler Kaan Kaptan nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Immobilienmakler Kaan Kaptan maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Immobilienmakler Kaan Kaptan und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Immobilienmakler Kaan Kaptan. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Immobilienmakler Kaan Kaptan, derzeit in Garmisch-Partenkirchen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Immobilienmakler Kaan Kaptan und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 01.12.2024 © Vervielfältigung verboten
 
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